| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möller EDV - Internet & Schulungen - Klaus A. Möller Op de Worth 3 D-21762 Otterndorf §1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages (1) Die Möller EDV - Internet & Schulungen - Klaus A. Möller (im folgenden MöllerEDV genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MöllerEDV sie schriftlich bestätigt. (3) Soweit MöllerEDV sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von MöllerEDV kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis. (4) Die Angestellten der MöllerEDV sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. (5) MöllerEDV ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist MöllerEDV berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. (6) MöllerEDV kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. §2 Kündigung (1) Kündigungsfristen sind abhängig vom jeweiligen Vertrag. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail (Bestätigung durch MöllerEDV) zu erfolgen. §3 Leistungsumfang (1) MöllerEDV stellt einen Internet - Informationsdienst bereit, der aus Computerdienstleistungen sowie Software, Informationen und anderen Inhalten besteht. (2) Einzelheiten der von MöllerEDV gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden übergebenen allgemeinen Leistungsbeschreibung von MöllerEDV und den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Weitere Kopien der Leistungsbeschreibung können bei MöllerEDV kostenlos angefordert werden. (3) MöllerEDV behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. (4) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. (5) Sofern MöllerEDV kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. §4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, die MöllerEDV - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er dazu verpflichtet: (a) MöllerEDV unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; (b) MöllerEDV ebenfalls unverzüglich über Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten zu unterrichten; im Unterlassensfall ist MöllerEDV befugt, vom Kunden unter Beachtung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften den korrekten Tarif für die im abgelaufenen Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen anzusetzen und den Differenzbetrag vom Kunden - auch nachträglich - einzufordern; (c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die MöllerEDV Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen, rechts- oder sittenwidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und insbesondere die allgemein anerkannte "Etikette" des Internets jederzeit zu beachten; (d) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem MöllerEDV - Netz erforderlich sein sollten; (e) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und zu befolgen; (f) MöllerEDV alle erkennbaren Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (nachfolgend Störungsmeldungen genannt) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder geeignet sind, die Beseitigung der Störung zu erleichtern oder zu beschleunigen, sowie alle Handlungen zu unterlassen, die einer schnellen Behebung der Störungen zuwider laufen; (g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, MöllerEDV alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch die erforderliche Überprüfung der Einrichtungen von MöllerEDV entstanden bzw. entstehen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden entstand und dieser sie zu vertreten hat; (h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, bei Privatkunden brutto bzw. bei kommerziellen Kunden immer zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Mehrwertsteuer, termin- und fristgerecht zu bezahlen. (i) MöllerEDV aus von MöllerEDV nicht zu vertretenden Gründen entstandene sachlichen und personelle Kosten sowie entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. (j) der Kunde ist verpflichtet nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle von MöllerEDV zur Verfügung gestellten IP-Adressen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder an MöllerEDV zurückzugeben. (2) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, so ist MöllerEDV zur Kündigung des Vertragsverhältnisses befugt. Bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsgrundes kann die Kündigung auch fristlos erfolgen. Die Grundsätze des BGB finden hierauf Anwendung. §5 Nutzung durch Dritte (1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von MöllerEDV angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. (2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. (3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind. §6 Zahlungsbedingungen (1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts errechnet. (2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig. (3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. (4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom - Gebühren oder Gebühren sonstiger "Leitungsanbieter") zwischen dem Kunden und dem Anschlußpunkt von MöllerEDV sind nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt selbst an den Leitungsanbieter zu bezahlen. (5) Behauptet der Kunde, daß ihm durch MöllerEDV berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so muß er dies nachweisen. MöllerEDV hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist. §7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen (1) Gegen Ansprüche der MöllerEDV kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MöllerEDV die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der MöllerEDV eintreten - hat MöllerEDV auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MöllerEDV, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. (3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der MöllerEDV liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn MöllerEDV oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. §8 Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MöllerEDV befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von MöllerEDV bleibt hiervon unberührt. (2) Bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist MöllerEDV berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß MöllerEDV eine höhere Zinslast nachweist. Bei privaten Kunden gelten die Regelungen des BGB, soweit die MöllerEDV nicht höhere Zinslasten nachweist. (3) MöllerEDV kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Dienstleistungen zu sperren, bzw. die Präsenz vom Netz zu nehmen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt, MöllerEDV gemahnt hat und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat, der Kunde aber dennoch nicht gezahlt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er bis dahin die Leistungen abrufen kann. Soweit MöllerEDV den Bezug von Leistungen sperrt, muß der Kunde lediglich die bis zur Sperrung in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. (4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich MöllerEDV ausdrücklich vor. §9 Kundendienst (1) MöllerEDV wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen. (2) Zu diesem Zweck unterhält MöllerEDV eine Hotline, die per Electronic-Mail oder Fax erreicht werden kann. §10 Geheimhaltung, Datenschutz (1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die MöllerEDV unterbreiteten Informationen als vertraulich. (2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst - Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß MöllerEDV seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. (3) Soweit sich MöllerEDV Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist MöllerEDV berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. (4) MöllerEDV steht dafür ein, daß alle Personen, die von MöllerEDV mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich MöllerEDV - interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen. (5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services). §11 Haftungsbeschränkung (1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MöllerEDV wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) MöllerEDV haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. (3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM und MöllerEDV anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der MöllerEDV gegenüber ihren Kunden entsprechend. §12 Haftung des Kunden Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die MöllerEDV und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der MöllerEDV - Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. §13 Portale (1) Domainverlinkung & Fremdwerbung auf den von MöllerEDV betriebenen Portalen Webdomainen, bei deren Aufruf automatisch Fremdwerbung eingeblendet wird, werden in die MöllerEDV eigenen bzw. den den Gemeinden zur Nutzung zur Verfügung gestellten Datenbanksystemen nicht aufgenommen. Ändert ein Kunde seinen Provider oder wechselt zu einem Provider, der automatisch Fremdwerbung einblendet, wird diese Domain aus den MöllerEDV eigenen Datenbanksystemen gelöscht. §14 Schlußbestimmungen (1) Erfüllungsort ist Cuxhaven, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der MöllerEDV. (2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der MöllerEDV - Kunden gebunden. (4) Für Hardware- und Softwareverkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. (5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Cuxhaven, 01.06.2001 |